Telefonieren und Musikhören auf dem Fahrrad – Was ist erlaubt?
Wer mit dem Smartphone in der Hand auf dem Fahrrad erwischt wird, kassiert ein Bußgeld. Kopfhörer oder Lautsprecher ermöglichen das Telefonieren und Musikhören während der Radtour – es gibt inzwischen diverse kreative Lösungen. Doch auch hier drohen Radlern Strafen.
Musikhören beim Fahren macht Spaß. Das gilt nicht nur fürs Autofahren, sondern auch fürs Radeln. Mindestens genauso beliebt sind Telefonate, Hörbücher oder Podcasts. Doch was davon darf ich auf dem Fahrrad überhaupt machen, und was sollte ich tunlichst vermeiden?
Fachleute raten dringend davon ab, während der Radfahrt über Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren. Es lenkt stark ab und steigert die Unfallgefahr, da die Umgebung nur noch eingeschränkt wahrgenommen wird.
Lediglich bei langsamer Fahrt auf Feld- oder Wiesenstrecken ohne nennenswerten Verkehr hält er die Kopfhörerberieselung für ungefährlich. Für dieses Szenario sollten Radfahrer dann am besten In-Ear-Kopfhörer mit Bluetooth-Verbindung wählen: Sie verdecken die Ohren nicht komplett, und kein Kabel stört die Bewegungen auf dem Rad.
Smartphone am Fahrradlenker
Eine andere Möglichkeit, um sich während der Tour auf einen kurzen Plausch einzulassen: Spezielle Halterungen oder Schalen am Lenker nehmen das Smartphone sicher auf. Radfahrer können dann über die Freisprechfunktion telefonieren. Nachteil: Die Umgebung hört mit. Und Musikhören über Smartphone-Lautsprecher ist eher eine Notlösung.
Mehr Klang und Lautstärke bringen da schon kleine Bluetooth-Boxen, die am Lenkrad montiert werden können oder einfach im Flaschenhalter Platz finden. Auch hier wird die Umgebung mitbeschallt, und die Steuerung übers Smartphone während der Fahrt ist häufig problematisch.